29. März 2017

Testa­ments­voll­stre­ckung: die Erben auf Kurs halten

Viele Unter­nehmer beauf­tragen eine Vertrau­ens­person mit der Durch­set­zung ihres letzten Willens. Wer für die Zeit nach seinem Tod alles perfekt regeln will, sollte Anwalt und Steuer­berater bei der Auswahl des Testa­ments­voll­stre­ckers einbe­ziehen.

Text: Harald Klein

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 01/2017